Der deutsche Einzelhandel verlor 2025 Waren im Wert von 5,11 Milliarden Euro durch Inventurdifferenzen – ein Anstieg von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus der aktuellen EHI-Studie „Inventurdifferenzen 2026″ hervor, an der sich 103 Unternehmen mit über 21.000 Verkaufsstellen beteiligten. Die Hauptursache ist Diebstahl – und der kommt nicht nur von außen.
Wer den Schaden verursacht – und was das für die Schutzstrategie bedeutet
Von den 4,33 Milliarden Euro, die direkt auf Diebstahl zurückgehen, entfallen laut EHI 2025/2026:
- 3,05 Milliarden Euro auf Kundinnen und Kunden
- 910 Millionen Euro auf eigene Mitarbeitende
- 370 Millionen Euro auf Lieferanten und Servicekräfte
Das bedeutet: Mehr als ein Viertel des gesamten Diebstahlschadens kommt nicht von außen, sondern aus dem Betrieb selbst. Eine Schutzstrategie, die sich nur auf den Ladeneingang konzentriert, sichert damit nur einen Teil des Problems ab.
Wo Zutrittskontrolle im Einzelhandel ansetzt
Zutrittskontrolle klingt nach Großunternehmen – ist es aber nicht. Auch für Fachgeschäfte, Drogeriemärkte und Handelsbetriebe mittlerer Größe bringt eine gezielte Zutrittskontrolle messbaren Nutzen:
- Lager und Hochwertraum: Nicht jede Mitarbeitende muss Zugang zum Lager, zum Tresor oder zum Bereich mit hochpreisigen Waren haben. Zonenbasierte Zutrittskontrolle begrenzt den Kreis der Berechtigten auf das Notwendige – und schafft im Schadensfall einen belastbaren Audit-Trail.
- Lieferanten und Servicekräfte: Externe Personen erhalten Zutritt nur zu definierten Zeiten und nur zu den Bereichen, die für ihre Aufgabe nötig sind – automatisch, ohne manuelle Schlüsselausgabe.
- Zeitsynchronisierung mit Betriebszeiten: Das Lager ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht zugänglich – nicht für Mitarbeitende, nicht für Reinigungsdienste, es sei denn, eine Berechtigung wurde explizit erteilt.
Was Videoüberwachung zusätzlich leisten kann
Videoüberwachung ist im Einzelhandel ein etabliertes Mittel – allerdings nur dann wirksam, wenn sie richtig konfiguriert ist. Kameras, die aufzeichnen, aber nicht ausgewertet werden, haben eine begrenzte präventive Wirkung. KI-gestützte Videoanalyse, die ungewöhnliche Verhaltensmuster erkennt – etwa häufige Besuche bestimmter Bereiche ohne Kauf oder Bewegungen außerhalb der Öffnungszeiten – erhöht die Erkennungsquote erheblich. Dabei gilt: DSGVO-konforme Konfiguration ist Pflicht. Kameras im Kassenbereich, in Umkleiden oder in Pausenräumen des Personals sind datenschutzrechtlich hochsensibel und erfordern ein klares Kamerakonzept mit dokumentierter Zweckbindung.
Was eine gute Lösung für den Handel auszeichnet
Sicherheitstechnik im Einzelhandel muss alltagstauglich sein: einfache Bedienung, robuste Hardware, klare Abläufe für das Personal. Eine Lösung, die technisch brilliant ist, aber im Kassiereralltag zu Fehlbedienungen führt, schafft mehr Probleme als sie löst. Wir kennen diese Anforderungen – und planen Ihnen eine Lösung, die im Betrieb funktioniert, den Schwund messbar reduziert und sich bei der Versicherung bemerkbar macht.
Hinweis: Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt
