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Was Hochschulen beim Thema Zutrittskontrolle richtig machen – und was Unternehmen davon lernen können

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Deutsche Hochschulen verwalten mitunter Zehntausende Nutzerinnen und Nutzer auf einem einzigen Campus: Studierende, Lehrende, Verwaltungspersonal, externe Forschende, Dienstleister – alle mit unterschiedlichen Berechtigung, unterschiedlichen Zeiten, unterschiedlichen Bedürfnissen. Wer das beherrscht, hat ein Zutrittssystem, von dem viele Unternehmen noch lernen können.

Die Campus-Card als Modell integrierter Zutrittslösungen

An deutschen Hochschulen ist die Campus-Card längst Standard: Ein einziger Ausweis – physisch als Chipkarte oder digital als App – vereint Studierendenausweis, Bibliotheksausweis, Mensazahlung, Druckkonto, Semesterticket und Gebäudezutritt auf einem Medium. Die Berliner CampusCard beispielsweise wird von zehn Berliner Hochschulen gemeinsam betrieben und gilt als größtes einheitliches Studierendenausweissystem in Europa.

Was das technisch bedeutet: Zutrittsrechte sind personengebunden, zeitlich befristet (automatisch mit Exmatrikulation deaktiviert) und können für einzelne Gebäude, Stockwerke oder Räume separat vergeben werden. Externe Forschende bekommen temporären Zugang nur zu den Labors, die sie für ihr Projekt brauchen. Hausmeister öffnen die Sporthalle auch abends für externe Nutzergruppen – ohne dass dafür manuell ein Schlüssel ausgegeben wird.

Was Unternehmen von diesem Modell übernehmen können

Die Herausforderungen eines mittelständischen Unternehmens mit mehreren Standorten, wechselndem Personal und externen Dienstleistern ähneln denen einer Hochschule mehr, als man zunächst denkt. Die Übertragung liegt nahe:

  • Personengebundene, zeitlich begrenzte Berechtigungen statt Generalschlüssel oder Dauer-Transponder
  • Automatische Deaktivierung beim Ausscheiden eines Mitarbeitenden oder Ende eines Dienstleistungsvertrags
  • Funktionsintegration auf einem Medium – Zutritt, Zeiterfassung, Kantine auf einer Karte oder App
  • Standortübergreifende Verwaltung über eine einzige Plattform – kein Parallelbetrieb verschiedener Systeme je Standort
  • Digitale Ausweise auf dem Smartphone als Alternative zur physischen Karte, besonders für mobile Mitarbeitende

Datenschutz: Das Hochschulmodell als gutes Vorbild

Hochschulen haben bei der Campus-Card von Anfang an auf Datensparsamkeit geachtet: Der Chip enthält nur eine anonyme, eindeutige Kennung – keine persönlichen Daten. Mensazahlungen erfolgen anonym, die Hochschule hat keinen Zugriff auf Kaufdaten. Auf dem RFID-Chip ist AES-verschlüsselt nichts auslesbar, was Rückschlüsse auf die Person ermöglicht. Dieses Prinzip – minimale Datenspeicherung auf dem Medium, Verwaltung in einem geschützten Backend – entspricht exakt dem, was die DSGVO für betriebliche Zutrittssysteme fordert.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Wer heute ein neues Zutrittssystem plant, sollte die Integrationsfähigkeit und die langfristige Skalierbarkeit von Anfang an mitdenken. Ein System, das heute für einen Standort und 50 Mitarbeitende gebaut wird und morgen auf drei Standorte und 200 Personen wächst, braucht eine andere Architektur als eine Insellösung. Wir planen das für Sie von Anfang an richtig – damit die Erweiterung keine Neuinstallation erfordert.

Hinweis: Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz erstellt

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Thomas Neuhaus

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