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Versicherungsauflagen und VdS: Was im Kleingedruckten steht und warum es im Schadensfall entscheidend ist

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Viele Unternehmen glauben, gegen Einbruch versichert zu sein. Sie sind es auch. Nur nicht immer vollständig. Was die Versicherung tatsächlich zahlt, steht im Kleingedruckten, das die meisten erst nach dem ersten Schaden lesen.

Obliegenheiten: Das Wort, das über die Versicherungsleistung entscheidet

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, die Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz sind. Im Bereich Einbruchdiebstahlversicherung sind typische Obliegenheiten: Die Anlage muss beim Verlassen des Objekts vollständig aktiviert sein, alle Türen und Fenster müssen ordnungsgemäß gesichert sein, und wenn die Versicherung eine bestimmte Sicherungsklasse vorschreibt, muss diese auch tatsächlich eingebaut und funktionsfähig sein.

Was konkret passiert, wenn diese Voraussetzungen im Schadensfall nicht nachgewiesen werden können, zeigt das Urteil des OLG Hamburg vom Mai 2026, das Betreibern erhebliche Einschränkungen ihrer Versicherungsleistung beschert hat.

Was VdS-Klassen mit Versicherungsprämien zu tun haben

VdS Schadenverhütung ist eine Tochtergesellschaft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und entwickelt Normen und Prüfverfahren für Sicherheitstechnik. VdS-anerkannte Anlagen genießen bei vielen Versicherern einen besonderen Status: niedrigere Prämien oder höhere Deckungssummen.

Das Dokument VdS 2311 beschreibt die Anforderungen an Errichterbetriebe für Einbruchmeldeanlagen. Ein VdS-anerkannter Errichter stellt ein Anlagenattest aus. Dieses Attest ist das Dokument, das die Versicherung im Schadensfall sehen will. Was hinter den verschiedenen Normen und Zertifizierungen steckt und wie VdS und EN 50131 zusammenhängen, erklärt dieser Überblick zu Alarmanlagennormen.

Häufige Fallen in der Praxis

Die erste Falle: Die Anlage wurde nach VdS-Standard installiert, aber das Attest wurde nie beantragt oder ausgehändigt. Ohne Attest kein Nachweis.

Die zweite Falle: Die Anlage entspricht bei Installation dem geforderten Standard, wird aber über Jahre nicht gewartet. Was Betreiber in Sachen Wartungspflichten konkret schulden und welche Konsequenzen eine fehlende Wartungsdokumentation hat, ist klar geregelt.

Die dritte Falle: Es wurden Änderungen an der Anlage vorgenommen, die nicht dokumentiert wurden. Ein zusätzlicher Eingang wurde geschaffen, ein Melder wurde abgehängt. Wenn diese Änderungen nicht im Anlagenattest nachgeführt wurden, deckt die Versicherung möglicherweise nicht den gesamten Bereich ab.

Die vierte Falle: Die Versicherung schreibt eine bestimmte VdS-Klasse vor, aber die installierte Anlage erfüllt diese nicht.

VdS 6063: Wenn Schließanlagen und Cyber-Anforderungen zusammentreffen

Mit der zunehmenden Vernetzung von Schließanlagen hat VdS die Richtlinie VdS 6063 entwickelt, die Anforderungen an die Cybersicherheit elektronischer Schließ- und Zutrittssysteme beschreibt. Sie adressiert Verschlüsselung, Authentifizierung, Update-Fähigkeit und Zugriffsprotokolle.

Für Betreiber, die elektronische Schließanlagen betreiben, wird VdS 6063 zunehmend relevant, da einige Versicherer die Einhaltung dieser Anforderungen bereits als Voraussetzung für bestimmte Deckungsumfänge setzen.

Was der Abgleich zwischen Versicherungsvertrag und Anlage kostet und was er spart

Ein strukturierter Abgleich zwischen den Anforderungen des Versicherungsvertrags und dem tatsächlichen Zustand der Sicherheitsanlage kostet Zeit. Die Alternative ist, diesen Abgleich im Schadensfall nachzuholen. Ein Sicherheitsaudit ist dafür der geeignete Rahmen: Er erfasst den Ist-Zustand der Anlage, prüft die vorhandenen Nachweise und identifiziert Lücken, bevor der Versicherer es tut.

Konntec prüft im Rahmen von Sicherheitsaudits, ob die vorhandenen Anlagen den Versicherungsanforderungen entsprechen, und stellt sicher, dass Atteste und Wartungsnachweise vorhanden sind.

Quelle: VdS Schadenverhütung, Richtlinien VdS 2311 und VdS 6063; GDV Allgemeine Versicherungsbedingungen Einbruchdiebstahl

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Konntec bietet als führender Anbieter in Deutschland skalierbare Sicherheitstechnik für Wirtschaft, Handel, Industrie und öffentliche Einrichtungen. Das Familienunternehmen, unter Leitung von Tino und Dennis Konnertz, die auf umfangreiche Branchenerfahrung setzen, entwickelt kontinuierlich ihr Know-how weiter. Unser breites Angebot umfasst mechanische und elektronische Schließanlagen, berührungsfreie Zutrittssysteme, CCTV, Alarmanlagen und Rettungswegsicherungen.

Kategorien:

Grundlagen & Strategie der Unternehmenssicherheit,Recht, Gesetz & Compliance

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Thomas Neuhaus

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